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Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist eine Möglichkeit, trotz Steuerhinterziehung nicht bestraft zu werden. Obwohl die Selbstanzeige formfrei abgegeben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, damit die Selbstanzeige auch ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Werden bei der Selbstanzeige Fehler gemacht, kommt es trotz Selbstanzeige zu einer Bestrafung.

Straffreiheit kann durch eine Selbstanzeige nur erlangt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

– Die Angaben zur hinterzogenen Steuer müssen vollständig sein,
– die Selbstanzeige rechtzeitig abgegeben und
– die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden.

Falls nur eine der genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder Fehler bei der Erstellung bzw. Abgabe der Selbstanzeige gemacht werden, verliert die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung. Wenn Sie meinen, eine Selbstanzeige machen zu wollen, sprechen Sie mich darauf an!